Pädagoge*in für Arbeits-und Berufsförderung

Zielgruppe der Qualifizierung:

Die Fortbildung zum Pädagoge*in für Arbeits- und Berufsförderung (mit bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss) richtet sich an Menschen, die sich in einem schon bestehenden sozialen Beruf weiterentwickeln möchten oder Interesse an einer sozialpädagogischen Tätigkeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen, psychisch oder/und suchterkrankten Menschen haben oder als Fachkraft für arbeitspädagogische Maßnahmen arbeiten wollen.

Voraussetzungen: 

  • Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem BBIG oder HWK anerkannten Ausbildungsberuf, geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen, landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen mit einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis
  • ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen
  • oder ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und daran anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis
  • absolvieren eines vierwöchigen Praktikum im Vorfeld in einer passenden Einrichtung
  • ein einwandfreies Erweitertes Zeugnis

 
Bitte reichen Sie Ihren Schulabschluss, Gesellenbrief (falls vorhanden) und Arbeitszeugnisse vor Beginn der Weiterbildung bei uns beglaubigt ein.

Berufliche Perspektiven von Pädagogen*innen für Arbeits- und Berufsförderung 
Der Pädagoge*in für Arbeits- und Berufsförderung kann in folgenden Bereichen arbeiten: 

  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfBM)
  • Zentren für berufliche Wiedereingliederung
  • Suchtbereich
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Berufsförderungswerke/Bildungsträger
  • psychiatrische Krankenhäuser
  • Tagesförderstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Beratungsstellen
  • Wohngemeinschaften/Wohnbetreuung - auch im Jugendbereich mit einer Sondergenehmigung möglich
  • Ambulante Dienste (körperlich/geistig beeinträchtigte Menschen, psychisch Kranke und Suchtkranke 
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe und der sozialen Teilhabe  
  • Selbstständigkeit als Behindertenservice und in Privathaushalten
  • Offene Familienhilfe über freie Träger (körperlich/geistig beeinträchtigte Menschen, psychisch Erkrankte und Suchtkranke)

Folgende Zusatzqualifikationen sind Bestandteil der Maßnahme:

  • Sonderpädagogische Zusatzqualifikation Wohnen und Freizeit
  • Zusatzqualifikation als Fachberater/in für Psychotraumatologie
  • Zusatzqualifikation als Systemischer Coach

Alternativ können bei noch nicht erreichten Anforderungen für die GFAB das Zertifikat Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung FAB ausgestellt und später die GFAB-Prüfungen nachgeholt werden.

Abschlüsse / Zertifikate:
Es wird ein Trägerzertifikat ausgestellt
Anerkannter Fortbildungsabschluss als „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (nach GFABPrV)“. Durch den erfolgreichen Abschluss als GFAB wird auch die Ausbildereignung erreicht.

Kursdauer:
12 Monate

Uhrzeit:
Montag - Freitag 8.00 - 16.00 Uhr

Finanzierung:

Standorte:

SBB Kompetenz Schleswig-Holstein
Flämische Str. 6-10
24103 Kiel
Telefon: 0431-668 458 96

SBB Kompetenz Schleswig-Holstein
Brunnenstieg 10
25524 Itzehoe
Telefon: 04821 4077358
E-Mail: kundencenter@sbb-nord.de