Pädagoge für Arbeits- und Berufsförderung

Die Fortbildung zum Pädagoge*in für Arbeits- und Berufsförderung (mit bundesweit anerkannten Fortbildungsabschluss) richtet sich an Menschen, die sich in einem schon bestehenden sozialen Beruf weiterentwickeln möchten oder Interesse an einer sozialpädagogischen Tätigkeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen, psychisch oder/und suchterkrankten Menschen haben oder als Fachkraft für arbeitspädagogische Maßnahmen arbeiten wollen.

Voraussetzungen: 

  • Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem BBIG oder HWK anerkannten Ausbildungsberuf, geregelten Heilberuf oder einem dreijährigen, landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen mit einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis
  • ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen
  • oder ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium und daran anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis
  • absolvieren eines vierwöchigen Praktikum im Vorfeld in einer passenden Einrichtung
  • ein einwandfreies Erweitertes Zeugnis

Jetzt informieren!

Top

Datenschutzhinweis

Mit der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu. Mehr erfahren >