Finanzierungsarten

1. Finanzierung über den Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Job-Center ausgestellte Bescheinigung und regelt die Förderung einer beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsgutschein dient zur Vorlage bei dem ausgewählten Träger der Weiterbildung. Der Bildungsgutschein sollte vor Beginn der Maßnahme vorgelegt und ausgefüllt werden.

  • Auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine „Kann-Leistung“, deren Gewährung im Ermessen der Behörde liegt.
  • Auf dem Bildungsgutschein ausgewiesen ist das individuell festgestellte Bildungsziel, die Dauer, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderlich ist, der regionale Geltungsbereich des Gutscheins und eine Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss.
  • Bevor Sie einen Bildungsgutschein erhalten, findet ein persönliches Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft statt. Hierbei wird geklärt, ob eine Finanzierung  für die von Ihnen gewählte Weiterbildung durch den Gutschein möglich ist.

Nähere Details erfragen Sie bitte bei Ihrem Ansprechpartner in der Arbeitsagentur und dem Job-Center.

2. Finanzierung über Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können gemäß §45 SGB III von den Agenturen für Arbeit und den örtlichen Jobcentern ausgegeben werden, um Kundinnen und Kunden die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen zu finanzieren.

  • Das Ziel ist die Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitssuchenden durch Maßnahmen bei zugelassenen Trägern.
  • Auf dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind das spezielle Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer und die Gültigkeitsdauer ausgewiesen.

3. Finanzierung über eine Berechtigung zur Teilnahme: Integrationskurse

  • eine schriftliche Berechtigung des BAMF zur Teilnahme am Integrationskurs oder
  • eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs durch das Job-Center, andere Leistungsträger oder durch die Ausländerbehörde

 

5. Finanzierung für Privatpersonen oder Unternehmen

Um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen zu können, müssen Sie nicht zwingend einen Bildungsgutschein oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein besitzen.
Sie können die Kosten für den jeweiligen Kurs auch selbst tragen, bzw. Ihr Arbeitgeber kann die Finanzierung übernehmen. Die genauen Kosten für den von Ihnen gewählten Kurs erfragen Sie bitte bei einem Gespräch in unserem Kundencenter. Dort erfahren Sie dann auch genau wie und bis zu welchem Datum Sie die Kosten begleichen müssen. Wir kommen Ihnen gerne mit Ratenzahlungen entgegen.

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